Mittags scheint die Sonne, die Börsenpreise sind negativ – und für jede eingespeiste Kilowattstunde gibt es nichts. Diese Stunden häufen sich. Ein Energiemanagement, das sie kennt, macht daraus statt eines Verlusts einen Vorteil.
Wenn viel Sonne und Wind auf geringe Nachfrage treffen, rutscht der Börsenpreis ins Negative – Strom kostet dann nicht mehr Geld, sondern muss abgenommen werden. Für PV-Betreiber hat das eine unmittelbare Folge: § 51 EEG, im Zuge des Solarspitzengesetzes verschärft, streicht in diesen Stunden die Einspeisevergütung.
Die Anlage produziert also weiter, speist weiter ein – nur zahlt das niemand. Bei einer gewöhnlichen Steuerung fällt das nicht einmal auf, denn technisch verhält sich alles wie immer. Der Verlust taucht erst in der Jahresabrechnung auf, und dort auch nur als fehlender Betrag, den man nicht zuordnen kann.
Ob dich das betrifft
Das hängt von Inbetriebnahmedatum und Größe deiner Anlage ab und richtet sich nach der jeweils geltenden Fassung des EEG. Verbindlich klären lässt sich das nur über deinen Netzbetreiber oder Direktvermarkter – diese Seite kann und will das nicht ersetzen. Im Solarmanager wird die Nullvergütung deshalb pro Vertragsperiode hinterlegt und nicht pauschal angenommen.
Der Solarmanager verlangt zwei Bedingungen gleichzeitig, bevor er eine Stunde als unvergütet behandelt. Das klingt pedantisch, verhindert aber den Fehler, der bei einer Faustregel entstünde: dass die Steuerung bei einer Anlage umschaltet, die gar nicht unter die Regelung fällt.
Bedingung 1
Aus den Day-Ahead-Preisen deines Tarifs. Sie liegen für den Folgetag vor, die Planung kann also vorausrechnen statt nur zu reagieren.
Bedingung 2
Als Eigenschaft der Vertragsperiode am Einspeisetarif hinterlegt. Wechselt der Vertrag, wechselt die Regel mit – ältere Zeiträume bleiben korrekt gerechnet.
Liegen keine Day-Ahead-Preise vor, arbeitet die 48-Stunden-Vorausschau mit einer Heuristik für Wochenenden und Feiertage – den Tagen, an denen negative Preise am wahrscheinlichsten sind. Sobald echte Preise verfügbar sind, haben diese Vorrang.
Die naheliegende Maßnahme – in der unvergüteten Stunde alles einschalten, was Strom nimmt – ist nur eine von vier. Die interessanteren betreffen die Stunden davor.
In der unvergüteten Stunde wird der Batteriespeicher zum Laden freigegeben, Heizstab und Wärmepumpe werden als Abnehmer genutzt. Ziel: möglichst keine Kilowattstunde unbezahlt ins Netz abgeben.
Der unscheinbarste und wirksamste Mechanismus: Steht das Negativfenster heute noch bevor, wird das Laden von Speicher und Heizstab davor gesperrt. Sonst wäre der Speicher voll, wenn er als Senke gebraucht würde – die Aufnahmefähigkeit wird bewusst für das Fenster aufgespart.
Bei einem dynamischen Tarif mit stündlicher Abrechnung ist Strom in dieser Stunde besonders günstig. Dann darf der Speicher auch aus dem Netz laden und die Wärmepumpe hochfahren, ohne auf PV-Überschuss zu warten. Nach dem Fenster gehen die Solltemperaturen automatisch zurück auf ihre normalen Werte.
Sind in den nächsten zwei Tagen unvergütete Stunden absehbar und hat das Fahrzeug sein Kalender-Ladeziel schon erreicht, verschiebt der Solarmanager das Volladen in diese Stunden. Das Auto wird also nicht sofort auf 100 % gebracht, sondern dann, wenn die Energie ohnehin nichts einbringt. Mehr zur Ladeplanung.
Negative Preise sind der Extremfall. Der allgemeinere Gedanke dahinter heißt netzdienliches Laden: Verbrauch dorthin verschieben, wo Strom im Überfluss vorhanden und deshalb günstig ist. Das entlastet das Netz und den eigenen Geldbeutel gleichzeitig.
Der Solarmanager bestimmt dazu die günstigsten Stunden des Tages. Fällt die aktuelle Stunde darunter, dürfen Wallbox und Batteriespeicher auch mit Netzbezug laden. Der Heizstab bleibt dabei bewusst aus – er ist eine Komfort-Senke, bei der sich der Netzbezug wirtschaftlich nicht rechnet. Solche Unterscheidungen sind der Unterschied zwischen einer Regel und einer sinnvollen Steuerung.
Netzdienliches Laden greift zusätzlich zum PV-Überschussladen, nicht an dessen Stelle. Eigener Solarstrom bleibt immer die erste Wahl – Netzbezug kommt nur dann ins Spiel, wenn er günstiger ist als das Warten.
Optimierung ohne Messung ist Glaube. Der Solarmanager führt die unvergütete Einspeisung deshalb als eigene Größe – stündlich und tagesweise – und rechnet daraus den verlorenen Vergütungsbetrag aus.
| Kennzahl | Bedeutung |
|---|---|
| Einspeisung gesamt | alle ins Netz abgegebenen Kilowattstunden |
| davon unvergütet | Anteil, der in Nullvergütungsstunden fiel |
| Ertrag Einspeisung | nur der tatsächlich vergütete Anteil |
| verlorener Ertrag | unvergütete Menge × Einspeisevergütung |
Der Jahresertrag weist damit nicht mehr aus, was rechnerisch hätte herauskommen sollen, sondern was tatsächlich vergütet wurde – und daneben, was die Regelung gekostet hat. Erst mit dieser Zahl lässt sich beurteilen, ob ein größerer Speicher oder eine andere Priorisierung sich rechnen würde.
§ 51 EEG regelt, dass in Stunden mit negativen Börsenpreisen keine Einspeisevergütung gezahlt wird. Wer in diesen Stunden einspeist, verschenkt den Strom – die eingespeisten Kilowattstunden bleiben unvergütet. Ob und ab wann deine Anlage betroffen ist, hängt von Inbetriebnahmedatum und Anlagengröße ab und richtet sich nach der jeweils geltenden Fassung des EEG. Verbindlich klären lässt sich das über den Netzbetreiber oder Direktvermarkter.
Eine Stunde, in der eingespeister Strom nicht vergütet wird. Der Solarmanager erkennt sie aus zwei Bedingungen gemeinsam: Der Day-Ahead-Spotpreis dieser Stunde ist negativ, und für die gültige Vertragsperiode ist die EEG-Nullvergütung hinterlegt. Nur wenn beides zutrifft, gilt die Stunde als unvergütet – so bleibt die Steuerung korrekt, wenn deine Anlage gar nicht unter die Regelung fällt.
Er dreht die Logik um: Statt Überschuss einzuspeisen, forciert er Senken. Der Batteriespeicher wird zum Laden freigegeben, Heizstab und Wärmepumpe werden als Abnehmer genutzt. Zusätzlich sperrt er das Laden in den Stunden vor dem Negativfenster, damit die Lade-Energie nicht vorher verbraucht wird, sondern genau in das Fenster fällt. Und über eine 48-Stunden-Vorausschau kann er das Volladen des Fahrzeugs in die unvergüteten Stunden verschieben.
Ja, wenn du einen dynamischen Tarif mit stündlicher Abrechnung hast. Dann ist Netzbezug im Negativfenster wirtschaftlich sinnvoll, und der Solarmanager erlaubt dem Speicher das Laden aus dem Netz sowie der Wärmepumpe das Hochfahren ohne PV-Bedingung. Ohne stündlich abgerechneten Tarif bleibt es bei der Überschussnutzung, weil Netzbezug dann keinen Preisvorteil bringt.
Beim netzdienlichen Laden verschiebt der Solarmanager den Verbrauch in die günstigsten Stunden des Tages. Liegt die aktuelle Stunde unter den günstigsten, dürfen Wallbox und Speicher auch mit Netzbezug laden. Der Heizstab bleibt dabei bewusst aus – er ist eine Komfort-Senke, für die sich Netzbezug wirtschaftlich nicht rechnet.
Ja. Der Solarmanager führt die unvergütete Einspeisung als eigene Größe in der Statistik – pro Stunde und pro Tag – und rechnet daraus den verlorenen Vergütungsbetrag. Im Jahresertrag wird nur der tatsächlich vergütete Anteil ausgewiesen, der unvergütete separat. So lässt sich beziffern, was die Regelung real kostet und wie viel die Optimierung zurückholt.
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